AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.06.2023

§ 1 Geltungsbereich, Gesetzliche Regelung

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Goldwert BA GmbH (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Leistungen der Agentur

(1) Die Beratungsverpflichtung der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Ein konkreter Erfolg wird vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung nicht geschuldet.

(2) Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung der Agentur wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

§ 3 Leistungen des Kunden/Mitwirkungspflichten/Gestaltung der Zusammenarbeit

(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung gemäß § 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.

(2) Soweit der Kunde der Agentur Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.

§ 4 Vergütung der Agentur

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, im Zweifel nach der jeweils aktuellen Preisliste der Agentur.

(2) Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, erfolgt nach Vorlage der Belege in Kopie.

(3) GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Lizenzgebühren,  Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten sowie etwaige Mitgliedsbeiträge bei sozialen Medien oder Plattformen werden vom Kunden getragen.

(4) Reisekosten zum Firmensitz des Kunden werden nach steuerlichen Grundsätzen berechnet. Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

(5) Gesondert zu vergütende Leistungen der Agentur sowie Kostenerstattungen werden durch die Agentur in Rechnung gestellt und innerhalb von 10 Tagen durch den Kunden bezahlt.

(6) Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.

§ 5 Markennutzung

Die Agentur ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Kunden berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden außerhalb der schriftlich erteilten Einzelaufträge in irgendeiner Form zu verwenden.

§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Die Agentur räumt dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Auftragsschreiben erbrachten Leistungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.

(2) Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags und der Auftragserteilungen nötig sind, zu nehmen.

(3) Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur hinweisen.

§ 7 Haftung

(1) Die Agentur haftet im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen. Eine Schadensersatzpflicht der Agentur für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von vierzehn Werktagen nicht behoben hat.

(2) Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Es obliegt dem Kunden, die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl überprüfen zu lassen.

§ 8 Vertraulichkeit

Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Agentur verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 9 Aufbewahrung

(1) Die Agentur wird alle Unterlagen (Reinzeichnungen, Filmkopien, Tonbänder, Ausdrucke, Druckunterlagen usw.) für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren und anschließend auf seinen Wunsch dem Kunden aushändigen. Auf Wunsch des Kunden wird die Agentur die vorbezeichneten Unterlagen, statt sie auszuhändigen, innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung vernichten. Die Kosten der Vernichtung trägt der Kunde.

(2) Alle vom Kunden der Agentur zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Charaktere, Logos, Marken, Merchandising-Artikel und Ideen jeglicher Art, sind und verbleiben stets im Eigentum des Kunden.

§ 10 Laufzeit, Kündigung

(1) Verträge mit der Agentur werden vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Ein Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.

(3) Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.

(4) Kündigt die Agentur aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis zum Kündigungszeitpunkt geleisteten Dienste der Agentur sind anteilig abzurechnen, im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Agentur in Bamberg Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v § 14 BGB ist. Die Agentur jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Verpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben